Radio Hamburg verliert vor dem BGH
Radio Hamburg verliert vor dem BGH
Sieg für die Deutsche Fußball-Liga: Radio Hamburg musste beim gerichtlichen Match vor dem BGH um die gebührenfreie Fußball-Bericht-erstattung erneut eine Niederlage einstecken.
Nach verlorenen Prozessen vor dem Hamburger Land- und Oberlandesgericht entschied jetzt auch der Bundesgerichtshof gegen den Sender. Damit endet vorerst ein vierjähriger Rechtsstreit. Die von den Clubs geforderten Lizenzgebühren für eine Berichterstattung aus den Fußballstadien sind mit diesem Urteil rechtmäßig.
Allerdings weist der Senat auch darauf hin, dass die Vermarktung von "Hörfunkrechten" nicht dazu führen darf, dass der Hörfunkveranstalter - etwa durch eine vertragliche Verpflichtung zur Verbreitung redaktioneller Beiträge zum Thema Fußball - in der freien Gestaltung seines Programms und der aktuellen und von Dritten unbeeinflussten Information seiner Hörer behindert wird.
Anfang 2000 hatten die Bundesligaclubs und deren Vermarktungsorganisation DFL unter Berufung auf "Hörfunkrechte" erstmals eine Vergütung für Live- und sonstige Berichterstattung aus den Stadien gefordert. Gegen die Erhebung von Lizenzgebühren der Hamburger Bundesligaclubs Hamburger SV und FC St. Pauli und deren Vermarktungsorganisation DFL hatte sich Radio Hamburg stellvertretend für den VPRT gerichtlich mit der Musterklage zur Wehr gesetzt.
Jetzt geht's zum Verfassungsgericht
"Ziel des Musterprozesses war es, allen Radiohörern in Deutschland die gewohnte Fußballberichterstattung aus den Stadien zu ermöglichen. Dass dies künftig möglicherweise nicht mehr gewährleistet werden kann, stellt einen herben Rückschlag für die Rundfunkfreiheit dar. Die kommerziellen Bestrebungen der Vereine gehen ganz klar zu Lasten unserer Zuhörer", so Marzel Becker, Programmdirektor und Geschäftsführer von Radio Hamburg.
Nach Mitteilung des Senders, wird man jetzt als «Speerspitze des Widerstandes» eine Verfassungsklage vor dem Bundesverfassungsgericht anstreben, so die Unternehmenssprecherin Martina Müller. Unterstützt wird Radio Hamburg auch dabei wieder vom VPRT.
Auswirkungen auf Print- und Fotojournalisten
Hans-Dieter Hillmoth, Vorsitzender des Fachbereichs Hörfunk im VPRT, sieht in der Entscheidung des BGH die freie Sportberichterstattung generell in Gefahr: "Die Rundfunkfreiheit wird den kommerziellen Interessen der Vereine untergeordnet. Es ist nun zu befürchten, dass sich das Urteil auch jenseits der Fußballberichterstattung zu Lasten des Hörers auswirken wird. Was in einem ersten Schritt für den Hörfunk gilt, kann schnell auch zu einem Thema für unsere Print- und Fotokollegen werden."
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