Frequenz sucht Sender
Frequenz sucht Sender
Für die UKW-Frequenz 107,4 MHz in Hannover wird ein Anbieter für ein bundes- oder landesweites Radioprogramm gesucht - die Ausschreibung läuft noch bis zum 31. Mai 2006.
Programmfenster müssen nach § 14 Abs. 1 NMedienG inhaltlich auf eine mindestens landesweite Verbreitung ausgerichtet sein. Bei Werbefenstern ist das Verbot lokaler Werbung in § 26 Abs. 2 S. 2 NMedienG zu beachten. Die Versammlung der Landesmedienanstalt erwartet von dem zuzulassenden Programm eine Ergänzung der bestehenden privaten Hörfunklandschaft.
Neuer Sender für Niedersachsen
Die Vorlagepflichten eines Antragstellers regelt im Wesentlichen § 9 Abs. 2 NMedienG. Bei bundesweiten Hörfunkveranstaltern ist eine Mehrfertigung der Zulassungsurkunde beizufügen. Außerdem ist die aktuelle Verbreitungssituation darzulegen.
Zulassungsanträge müssen spätestens bis 31.05.2006 bei der
- Niedersächsischen Landesmedienanstalt, Seelhorststraße 18, 30175 Hannover,
eingehen (Ausschlussfrist).
Interessierte Programmanbieter müssen ihre Anträge in 30-facher Ausfertigung bei der Medienbehörde einreichen!
Auskünfte insbesondere zum Umfang der Antragsunterlagen erteilt die Rechtsabteilung der Landesmedienanstalt (Tel.: 0511/28477-0).
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