Radio Flora in Hannover verliert Lizenz
Radio Flora in Hannover verliert Lizenz
Vor dem Hintergrund der fehlenden Akzeptanz, die TNS-Emnid im Rahmen einer Media Analyse letzten Herbst ermittelte, hat die Versammlung der NLM dem Antrag auf Lizenzverlängerung von Radio Flora in Hannover nicht entsprochen.
Die 106,5 MHz in Hannover wird neu ausgeschrieben
Sie sieht zwar in den zwischenzeitlich angekündigten Programmreformen einen richtigen Ansatz, um die offensichtlichen Programmdefizite auszugleichen, hat aber erhebliche Zweifel, ob die angekündigten Maßnahmen in den bestehenden Organisationsstrukturen des Senders erfolgreich umgesetzt werden können. Bei ihrer Entscheidung berücksichtigte die Versammlung insbesondere auch, dass Radio Flora aus den Ergebnissen der Akzeptanz-Untersuchungen 1998/99 offenbar keine bzw. nicht die richtigen Schlussfolgerungen gezogen hat; die aktuellen Defizite seien bereits damals deutlich aufgezeigt worden.
Die Versammlung hat deshalb beschlossen, die Frequenz Hannover 106,5 MHz neu auszuschreiben.
Die Ausschreibung eröffnet auch für Radio Flora die Chance, sich erneut zu bewerben. Bei mehreren Bewerbungen hat die Niedersächsische Landesmedienanstalt (NLM) nach Niedersächsischem Mediengesetz (NMedienG) zunächst auf eine Einigung hinzuwirken. Kommt eine Einigung unter den Bewerbern nicht zustande, trifft die Versammlung der NLM die Auswahlentscheidung. Die Ausschreibung wird in Kürze im Niedersächsischen Ministerialblatt veröffentlicht.
Restliche Bürgerrundfunk-Lizenzen verlängert
Die Versammlung der NLM hat im gleichen Rutsch beschlossen, die Zulassungen für 13 Veranstalter von Bürgerrundfunk in Niedersachsen entsprechend den gestellten Anträgen zu verlängern:
- h 1 für das Verbreitungsgebiet Hannover (Fernsehen)
- TV 38 für das Verbreitungsgebiet Südostniedersachsen (Fernsehen)
- o-eins für das Verbreitungsgebiet Oldenburg (Radio und TV)
- radio UMLAND tv für das Verbreitungsgebiet Bremer Umland (Radio und TV)
- radioWSMtv für das Verbreitungsgebiet Bremerhavener Umland (Radio und TV)
- Radio Aktiv für das Verbreitungsgebiet Hameln-Pyrmont (Hörfunk)
- Radio Okerwelle für das Verbreitungsgebiet Braunschweig (Hörfunk)
- Radio ZuSa für das Verbreitungsgebiet Nordostniedersachsen (Hörfunk)
- StadtRadio für das Verbreitungsgebiet Göttingen (Hörfunk)
- osradio 104.8 für das Verbreitungsgebiet Osnabrück (Hörfunk)
- Ems-Vechte-Welle für das Verbreitungsgebiet Emsland-Grafschaft Bentheim (Hörfunk)
- Radio Ostfriesland für das Verbreitungsgebiet Ostfriesland (Hörfunk)
- Radio Jade für das Verbreitungsgebiet Wilhelmshaven-Friesland (Hörfunk)
Die Zulassungsverlängerungen beginnen zum 01.04.2009 und enden am 31.03.2014. Nach den Vorgaben des Niedersächsischen Mediengesetzes sind Verbreitungskapazitäten zwei Jahre vor Ablauf erteilter Zulassungen auszuschreiben, es sei denn sie sollen auf Antrag verlängert werden.
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