Sonntag, 05. Februar 2012
   
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Abmahnwelle gegen ARD?

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Abmahnwelle gegen ARD?Große Wellen schlug die Abmahnung der GEZ gegen das Internetportal "akademie.de". Mit der rabiaten Durchsetzung seiner Imagepflege erzeugte die GEZ nicht nur beim Internetportal Kopfschütteln.

Auch der neutrale Beobachter kann der GEZ und seiner angeschlossenen Rundfunkanstalten nur Willkür und Schikane unterstellen, um dem GEZ-Gegner "akademie.de" einen Maulkorb zu verpassen. Dabei hätte die abmahnende GEZ erstmal vor der eigenen Haustür kehren sollen.

Umgangssprache vs. Bürokratendeutsch

Die GEZ beanstandet 30 auf der Website benutzten Begriffe, die angeblich falsch oder "nicht existent" seien. Gleichzeitig werden die korrekten Umschreibungen der umgangssprachlichen Begriffe mitgeliefert. Demnach sind Begriffe wie "GEZ-Gebühren, PC-Gebühr, Gebührenfahnder, GEZ-Anmeldung oder GEZ-Abmeldung" nach Auffassung der GEZ verboten, da sie ein negatives Image der GEZ hervorrufen.

Doch sehen sie selbst: Hier die


Dass die beanstandeten Begriffe ihren Eingang in der Umgangssprache gefunden haben, beweist eine einfache Suchanfrage bei Google. So findet die Suchmaschine über 200.000 Treffer beim Begriff "GEZ-Gebühren".

ARD verstösst selbst gegen GEZ-Sprachregelung

Völlig absurd: Die GEZ müsste die Webseiten der ARD-Anstalten abmahnen, da sich die angeblich "nicht existenten" Begriffe dort zuhauf finden. Selbst auf der GEZ-Website wird radioberatung.de fündig, wie eine Suche diverser beanstandeter Begriffe auf dem Portal "ARD.de" am Nachmittag des 14.09.2007 beweist:

Trefferquote von "nicht existenten" Begriffen

Diese Begriffe will die GEZ verbieten Trefferanzahl Screenshots von ARD.de
GEZ-Gebühr 52
GEZ-Fahnder 2
Gebührenfahnder 1
GEZ-Abmeldung 2
GEZ-Anmeldung 4

Screenshots mit Doppelklick vergrößern!

Wie "akademie.de" mitteilt, ist inzwischen die Wortverbotsliste vom Tisch - warum wohl? Sehr ausführlich erläutert das Portal, warum es die eigene Position weiter veröffentlicht und schickte eine Gegenabmahnung.

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