Ausbildungsradio für Berlin
Ausbildungsradio für Berlin
Lang erwartet: die Medienbehörde von Berlin und Brandenburg (MABB) legt endlich ihre Konzeption zur Nutzung der Frequenzen auf UKW 88,4 und 90,7 MHz vor.
Platzhirsche weiter ohne Konkurrenz
Für die künftige Nutzung der beiden Hörfunkfrequenzen 88,4 MHz (Standort Postgiroamt) und 90,7 MHz (Standort Schäferberg) mit einem gemeinsamen Verbreitungsgebiet, das größere Teile von Berlin und Potsdam erreicht, sieht der Medienrat folgende Schwerpunkte vor:
- Alex-Radio – als Bürgerrundfunk nach den Regelungen des Offenen Kanals,
- Ausbildungsradio - als Fortentwicklung von Uniradio und in Anknüpfung an Xen.on,
- Nichtkommerzielle Programmschienen - für die Nutzung in eigener Verantwortung und für einen zeitlich befristen Zeitraum im Rahmen eines transparenten Vergabeverfahrens,
- Erprobung neuer Formate - sowohl für öffentlich-rechtliche als auch private Veranstalter, allerdings ohne Werbung.
Mehr Power für den Offenen Kanal
Der Medienrat trägt damit den durch die letzte Novellierung des Medienstaatsvertrages fortentwickelten gesetzlichen Vorgaben Rechnung. Die Aufgabenstellung des Offenen Kanals wurde erweitert. Hinzugekommen ist die Aufgabe der Entwicklung eines Ausbildungsrundfunks. Der Medienrat möchte aber auch anderen nicht kommerziellen Ansätzen, wie sie derzeit schon über Veranstaltungsradios und im Internet realisiert werden, eine Chance geben. Daher nimmt die mabb in Aussicht, die Senderkosten für diese nichtkommerziell genutzten Frequenzen zu übernehmen. Jede weitergehende finanzielle Unterstützung beschränkt sich aber entsprechend dem gesetzlichen Auftrag auf Alex-Radio und einen Ausbildungsrundfunk.
Zur Fortentwicklung der Konzeption hat der Medienrat eine Ausschreibung beschlossen, die voraussichtlich Ende November veröffentlicht wird und allen denjenigen Gelegenheit zur Antragstellung bis Ende Januar 2010 bietet, die nicht innerhalb von Alex-Radio oder in den von mabb selbst entwickelten Ausbildungsansätzen senden wollen.
Die Sendezeiten und Programmschienen sollen grundsätzlich für maximal ein Jahr vergeben werden. Wer regelmäßige Sendezeiten nutzen will, muss entsprechende Erfahrungen nachweisen. Im Übrigen sollen für die Auswahl die gesetzlichen Vielfaltskriterien maßgeblich sein.
Auf der Grundlage der Ergebnisse der Ausschreibung wird der Medienrat über die Gesamtkonzeption für die Nutzung der Frequenzen beschließen.
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